Informationen für Ämter
Aufnahmebedingungen
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche (Mädchen und Jungen) im Alter von 6–16 Jahren, in Ausnahmefällen auch darüber.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn:
die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auch mit unterstützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist
die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind
bei den Kindern und Jugendlichen Persönlichkeitsstörungen im Bindungs-, Sozial- und Lern- bzw. Leistungsverhalten z. B. als Folge von
- Gewalterfahrungen (körperliche Misshandlungen, sexueller Missbrauch)
- früherer Deprivation/starker Vernachlässigung
- häufigen Beziehungsabbrüchen und damit einhergehenden Trennungserfahrungen vorliegen
die Kinder und Jugendlichen sich auf ein intensives und kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können.
Platzzahlen
Die Wohngemeinschaft Haus Michael e.V. verfügt über 18 Plätze, davon sind aktuell 18 belegt.
Je Wohngruppe stehen 9 Plätze zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung i.V.m.
- § 34 SGB VIII Heimerziehung
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn:
- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe, einer kinderpsychiatrischen Einrichtung oder einer Einrichtung für Behinderte angezeigt wird,
- starke körperliche und/oder geistige Behinderungen vorliegen,
- akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegen und/oder
- manifeste Suchtabhängigkeiten vorliegen.
Konzept und Leistungsbeschreibung
Wir haben aktuell leider keine Plätze Frei
Aktuell sind 18 von 18 Plätzen belegt. Gerne benachrichtigen wir Sie, sobald wir Kapazitäten freihaben. Hinterlassen Sie hierzu einfach ihre E-Mail-Adresse, sobald wir freie Plätze haben, werden wir uns bei ihnen melden.